Allgemeine Geschäftsbedingungen der Münchner Knödelei
für das Oktoberfest 2026 (Wirtshaus in der Au Münchner Knödelei GmbH & Co. KG)
Stand: April 2026
I. Begründung eines Vertragsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB:
Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis, das durch die Buchung von Tischreservierungen samt Wertgutscheinen zwischen der Münchener Knödelei,
(betrieben von Wirtshaus in der Au Münchner Knödelei GmbH & Co. KG, Lilienstrasse 51, 81669 München), nachfolgend: „Münchner Knödelei oder Wiesnzelt“ und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und keine anderen. Andere Vertrags- oder Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Wiesnzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1 genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem Wiesnzelt Münchner Knödelei und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2026 und der damit verbundenen Zulassung des Wiesnzeltes für das Oktoberfest 2026.
II. Reservierungsbedingungen
1. Gegenstand der vertraglichen Leistung: Gegenstand des Vertrages ist die Reservierung von Tischen im Wiesnzelt an einem bestimmten Tag für eine
bestimmte Reservierungszeit und eine bestimmte Personenanzahl anlässlich des Münchner Oktoberfestes 2026 sowie der Kauf von Wertsummengutscheinen als vereinbarter Mindestumsatz (nachfolgend: „Reservierungen“). Der jeweilige Mindestumsatz pro Person für die jeweilige Reservierungszeit richtet sich nach den Vorgaben der Stadt München für das Oktoberfest 2026 und beträgt je nach Anfangszeit der Reservierung entweder 45,00 EUR (vormittags) oder 60,00 EUR (nachmittags) oder 75,00 EUR (abends) brutto inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Reservierungen erfolgen ausschließlich über die Homepage der Münchner Knödelei: www.muenchner-knoedelei.de und nur tischweise (ab 8 Personen). Im Falle einer erfolgten Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Aus einer bestätigten Reservierung ist generell kein Anspruch für eine Reservierung für das Folgejahr herzuleiten.
2. Reservierungsablauf:
Eine Reservierung in der Münchner Knödelei kommt wie folgt zustande: Der Kunde übermittelt Anfrage an das Wiesnzelt mit seinen gewünschten
Reservierungsparametern (mit: Tag / Zeit / Personenanzahl / Mindestumsatz) per E-Mail. Dann erhält der Kunde von uns eine Antwort E-Mail mit der Übersicht zu seiner angefragten Reservierung und einem Link mittels dessen der Kunde durch Drücken des Button „Reservierung bestätigen“ ein Angebot für seine gewünschte Reservierung abgibt. Der in der Email enthaltene Link zur Abgabe des Reservierungsangebots muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch den Kunden beantwortet werden, da sonst der Link und damit die Möglichkeit zur Abgabe eines Angebots auf die jeweilige Reservierung erlischt. Wenn der Kunde seine Daten zu seinem Reservierungswunsch (mit: Tag / Zeit / Personenanzahl / Mindestumsatz / Vorbestellungen von Essen und Merchandise) überprüft hat, kann er durch Drücken von „Reservierung bestätigen“ lediglich ein unverbindliches Angebot auf Vornahme einer Reservierung abgegeben. Das Drücken von „Reservierung bestätigt“ stellt nicht die Annahme des Wiesnzeltes auf das Angebot des Kunden dar, sondern eine unverbindliche Übersicht über sein abgegebenes Angebot. Je nach Verfügbarkeit der angefragten Reservierung erhält der Kunde vom Wiesnzelt im Nachgang auf sein Angebot für jede angefragte Reservierung eine Email mit einer separaten Anzahlungsrechnung. Diese Anzahlungsrechnung muss innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden,
sofern das Wiesnzelt keine kürzere Frist an den Kunden definiert hat. Das Wiesnzelt versendet dann als Annahme des Angebots des Kunden auf Vornahme der gewünschten Reservierung eine schriftliche Zahlungsbestätigung für jede bestätigte Reservierung. Erst mit der Zusendung einer jeweiligen Zahlungsbestätigung an den Kunden ist ein Angebot des Kunden auf Vornahme einer Reservierung verbindlich angenommen. Jede vom Kunden angefragte Reservierung steht daher immer unter dem Vorbehalt des fristgerechten Zahlungseingangs der Anzahlungsrechnung auf dem Konto des Wiesnzeltes und der jeweiligen schriftlichen Zahlungsbestätigung durch das Zelt. Erfolgt auf ein Angebot eines Kunden zur Vornahme einer Reservierung keine Annahme des Wiesnzeltes, entweder durch keine Zusendung einer Anzahlungsrechnung oder durch keine Zusendung einer Zahlungsbestätigung, dann erlischt das Angebot des Kunden auf seine Reservierung automatisch. Es besteht kein Anspruch eines Kunden auf eine angefragte Reservierung.
3. Nach Eingang der Reservierungsanfrage beim Wiesnzelt erhält der Kunde je nach Verfügbarkeit eine Bestätigung / Zahlungsaufforderung per E-Mail, die
die Annahme des Angebots durch das Wiesnzelt darstellt: „Aktivierung der Reservierung“. Erfolgt keine fristgerechte Rückbestätigung der Reservierungsanfrage durch das Wiesnzelt erlischt die Reservierungsanfrage des Kunden automatisch. Ein Anspruch auf die angefragte Reservierung besteht nicht.
4. Reservierungsbedingungen:
a) Eine Reservierung steht immer unter dem Vorbehalt der jeweiligen Zulassung der Stadt München für das Oktoberfest 2026. Jede Reservierung ist mit der Abnahme eines Mindestumsatzes pro Person verbunden, der je nach Reservierungszeit pro Person den Betrag von € 45,00 (vormittags) oder € 60,00 (nachmittags) oder € 75,00 (abends) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (7% oder 19%) beinhaltet. Auf der Anzahlungsrechnung zur Reservierung ist die enthaltene Umsatzsteuer 0%, da der Wertsummengutschein eine sogenannter Mehrzweck Gutschein ist bei dem zum Verkaufszeitpunkt der Steuersatz der Ware noch unklar ist (7% oder 19% Umsatzsteuer). Auf der finalen Rechnung nach dem Besuch wird die jeweilige Umsatzsteuer ausgewiesen. Die erworbenen
Wertsummengutscheine können im aufgedruckten Zeitraum nur in der Münchner Knödelei eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest 2026. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Wertsummengutscheinen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden.
b) Es besteht die Möglichkeit, bestätigte Reservierungen über das Onlineportal www.Oktoberfest-Booking.com zu tauschen oder käuflich zu
den Konditionen der Ursprungsreservierung zur Verfügung zu stellen (Übernahme Ursprungsreservierung).
c) Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt, erfolgt keine Rückzahlung des vorher bezahlten Mindestumsatzes. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Das Wiesnzelt weist den Kunden darauf hin, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Kunden zur Kündigung oder Rücktritt berechtigt.
d) Bei einer Verminderung der Teilnehmerzahl wird die vom Kunden vorbestellte Anzahl der Speisen zu 100 % berechnet.
e) Restbeträge aus nicht vollständig konsumierten Gutscheinen (Restsummengutscheine) können bis einschließlich 04. Oktober 2026 in der Münchner Knödelei auf dem Oktoberfest 2026, oder bis spätestens 31.Oktober 2026 im Wirtshaus in der Au eingelöst werden, jedoch nicht als Trinkgeld gegeben werden. Nach dem 31.10.2026 verfallen jegliche Restsummengutschriften und weitere etwaig damit zusammenhängende Ansprüche komplett.
4. Änderungsvorbehalt:
Die Münchner Knödelei ist berechtigt, die geschuldete Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer für diese zumutbare Weise zu ändern oder von ihr abzuweichen.
III. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, Rücktritt durch den Gast, Zahlung vor Ort
1. Zahlungsbedingungen: Nach Begleichen der Anzahlungsrechnung per Überweisung wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt. Auf der
Anzahlungsrechnung zur bestätigten Reservierung ist die enthaltene Umsatzsteuer 0%, da der Wertsummengutschein eine sogenannter Mehrzweck Gutschein ist bei dem zum Verkaufszeitpunkt der Steuersatz der Ware noch unklar ist (7% oder 19% Umsatzsteuer). Die Zahlungsbestätigung dient als Nachweis und Reservierungsbestätigung. Eventuell anfallende zu zahlende überschießende Restbeträge nach dem Wiesnbesuch sind am jeweiligen Veranstaltungstag in bar, oder per EC bzw. Kreditkarte (Visa, MasterCard, Amex, Maestro) zu begleichen. Für alle bezahlten Speisen und Getränke und Merchandise kann auf dem Oktoberfest eine Gesamtrechnung ausgestellt werden mit der Anschrift des Leistenden. Eine nachträgliche Änderung der Rechnung in Bezug auf den Leistenden ist nicht möglich. Alle Preisangaben auf der finalen Rechnung nach Einlösung des Wertsummengutscheins verstehen sich inklusive der jeweils gültigen
Umsatzsteuer von entweder 7% oder 19% Umsatzsteuer.
2. Verbindlichkeit der Reservierung und Bänderversand:
Die Verbindlichkeit einer Reservierung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Begleichung der Rechnung. Es ist nicht möglich die vorher mitgeteilten Kundendaten des Leistenden auf einer Rechnung im Nachgang nochmal zu verändern. Jede Reservierung enthält eine Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr in Höhe von 1,50 € netto zzgl. 19 % Mwst. pro Person. Des Weiteren werden für den Bänderversand einmalig Versand- und Portokosten in Rechnung gestellt. Die Zahlung der jeweils offenen Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum fällig. Bei Überweisungen ist die Rechnungsnummer anzugeben, welche aus der zugesandten Rechnung ersichtlich ist. Die bei Auslandsüberweisungen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt. Der Versand der Einlassbänder ist nur bis spätestens 11. September 2026 möglich. Nach dem 11. September 2026 ist nur noch eine persönliche Abholung der Bänder im Wiesnbüro der Münchner Knödelei auf dem Oktoberfest 2026 möglich.
3. Stornierungsbedingungen der Knödelei:
a) Sollte die Zahlung der Rechnung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Wiesnzelt berechtigt, die Reservierung/-en ersatzlos zu stornieren; die entsprechenden Reservierungsbestätigung/-en verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Wiesnzelt vorbehalten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Wiesnzelt sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Das Wiesnzelt Münchner Knödelei kann von der Reservierung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigtem Grund zurückgetreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt, Sicherheitserwägungen, gesundheitliche Risiken, verhängte Staats- oder Stadttrauer oder andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse vorliegen, wie beispielsweise die behördliche Absage oder frühzeitige Beendigung des Oktoberfestes, die durch zumutbare Aufwendungen der Münchner Knödelei nicht überwunden werden können, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
- das Wiesnzelt trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten die für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig geliefert erhält.
c) Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird die Münchner Knödelei den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Reservierung bzw. den Rücktritt vom Vertrag informieren und dem Kunden den Rechnungsbetrag erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber dem Wiesnzelt sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung mit der Beschaffung der Zulieferungen von uns zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.
d) Falls das Oktoberfest 2026 nicht stattfindet (Absage durch die Stadt München vor Beginn des Festes) oder die Münchner Knödelei keinen
Standplatz für das Oktoberfest 2026 erhält, werden die Reservierungsanzahlungen (für Mindestverzehr) zu 100% zurückerstattet. Nicht zurückerstattet werden die bereits angefallen Kosten für Versand und Bearbeitungskosten pro Person.
4. Rücktritt durch den Gast: Der Kunde kann von einer Reservierung komplett oder in Teilen Tischweise (Reduzierung der Tischanzahl) nur bis zum 14.
August 2026 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Münchner Knödelei kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der Reservierung oder einer
Verminderung der Teilnehmerzahl durch eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers nach dem 14. August 2026 fallen folgende Stornogebühren pro Person an:
ab 15. August 2026 – 100% des fälligen Rechnungsbetrages, die auf die zurückgetretene Reservierung entfallen
5. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn das Wiesnzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Wiesnzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6. Zahlung: Zahlungen auf der Wiesn 2026 sind ohne jeden Abzug sofort vor Verlassen der Münchner Knödelei in bar bzw. durch EC / akzeptierte Kreditkarten zu leisten. Zahlungsziele auf Rechnung bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung durch die Geschäftsleitung. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen genannten Preise sind Brutto-Preise und enthalten das Bedienungsentgelt, sowie die jeweils entfallende gesetzliche Mehrwertsteuer von 7% oder 19%.
IV. Verbindliche Reservierungszeit, Teilnehmerzahl, Platzbindung,
1. Bindung an die Reservierung: Reservierte Plätze sind am reservierten Tag pünktlich und vollständig einzunehmen. Die reservierten Plätze können höchstens bis 15 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit freigehalten werden. Nicht rechtzeitig belegte Plätze werden durch das Wiesnzelt anderweitig vergeben. Wird ein Tisch vollständig verlassen, verfällt der Anspruch auf Wiedererlangung der Plätze. Bei Überfüllung des Wiesnzeltes kann bei Verlassen des Zeltes trotz Reservierung und gültiger Einlassbänder der Wiedereinlass nicht garantiert werden.
2. Teilnehmerzahl: Die Reservierung besteht nur für die in der schriftlichen Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl und für die Dauer der Reservierung. Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt, erfolgt keine Rückzahlung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die dann erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Das Wiesnzelt kann den Kunden darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Kunden zu Kündigung oder Rücktritt berechtigt.
3. Platzbindung: Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch besteht für den Kunden nicht. Das Wiesnzelt behält sich vor, den Kunden einen Tisch zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Wiesnzelt anderen Kunden zugeteilt werden, die nicht Teil der Gruppe sind. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit unverzüglich freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Wiesnzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
V. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
a) Rauchverbot: In der Münchner Knödelei gilt während des Oktoberfestes 2026 das gültige Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit. Jeglicher Drogenkonsum ist nicht gestattet und wird zur Anzeige gebracht.
b) Jugendschutz: Der Besuch der Münchner Knödelei ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20.00 Uhr nicht mehr im Wiesnzelt aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.
2. Mitbringen von Speisen und Getränken: Es dürfen keine Speisen und Getränke von außen in das Wiesnzelt zum Verzehr mitgebracht und solche
auch nicht bei uns verzehrt werden.
3. Dienstleistung ohne Auftrag: Ohne unsere Zustimmung dürfen keine dritten Dienstleister in den Räumen der Münchner Knödelei ihre Dienste anbieten
oder beauftragt werden.
4. Hausrecht: Die Münchner Knödelei hat eine Hausordnung, die am Eingang aushängt. Wir behalten uns die Ausübung des Hausrechts vor. Bei Nichtbeachtung des Hausrechts oder von gesetzlichen Vorschriften (vor allem des Rauchverbot im Wiesnzelt) wird der Gast des Zeltes verwiesen und der Wiedereinlass ist nicht mehr gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Wiesnzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
VI.Haftung der Münchner Knödelei
Wir haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit handelt. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Sorgfaltsanforderungen den außergewöhnlichen Umständen zur Zeit des Münchner Oktoberfests anzupassen sind, womit der Vorwurf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen nur unter erhöhten Anforderungen in Betracht kommt. Für mitgebrachte Gegenstände
(Jacken, Taschen, etc.) wird keine Haftung übernommen.
VII. Streitbeilegung
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich ein Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Wiesnzelt Münchner Knödelei nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
VIII. Datenschutz:
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Münchner Knödelei nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Wiesnzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Wiesnzeltes. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
IX. Vertragstext der AGB´s
Der vollständige Vertragstext der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von uns gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Homepage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Im Falle einer Bestellung via E-Mail wird der vollständige
Vertragstext per E-Mail zugesendet.
X. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort
1. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.
2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl des Gerichtsstands München nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
3. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
4. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Wiesnzeltes in München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Wiesnzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
XI. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.


