Allgemeine Geschäftsbedingungen Münchner Knödelei Oktoberfest 2024

Datenschutz:
Ihre Daten werden ausschließlich zum vorgesehenen Zweck (Reservierung in der Münchner Knödelei) verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Reservierungsvormerkung:
Bis zur Rückbestätigung Ihrer Reservierung (Aktivierung) ist diese lediglich vorgemerkt. Ein Anspruch auf diese Reservierung besteht nicht. Erfolgt keine fristgerechte Rückbestätigung, erlischt die Vormerkung der Reservierung automatisch.

Reservierungsbedingungen:
Eine Reservierung ist vorbehaltlich der jeweiligen Zulassung der Stadt München.
Jede Reservierung ist mit der Abnahme eines Mindestumsatzes verbunden der, je nach Reservierungszeit, den Betrag von € 35,00 oder € 65,00 pro Person beinhaltet. Nach Begleichen der Rechnung per Überweisung, wird eine Zahlungsbestätigung per E-Mail zugesandt und der Betrag dem individuellen Kundenkonto gutgeschrieben. Die Reservierung ist grundsätzlich nicht übertragbar. Die Zahlungsbestätigung dient als Nachweis und Reservierungsbestätigung. Restbeträge (Restsummengutschriften) können bis einschließlich 06. Oktober 2024 in der Münchner Knödelei, oder bis 31. Dezember 2024 im Wirtshaus in der Au eingelöst, jedoch nicht als Trinkgeld gegeben werden. Eventuell anfallende Restbeträge sind bar, oder per EC bzw. Kreditkarte (Visa, MasterCard, Amex, Maestro) zu begleichen. Der Weiterverkauf, sowie die Versteigerung von Reservierungen ist untersagt.
Der Mindestumsatz wird entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Umsatzsteuer berechnet. Nach Einlösung des Betrages kann auf dem Oktoberfest eine Rechnung mit Umsatzsteuer für Speisen und Getränke etc. ausgestellt werden.

Verbindlichkeit der Reservierung und Bänderversand:
Die Verbindlichkeit Ihrer Reservierung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Begleichung der Rechnung. Nachträgliches Ändern der Stammdaten wird mit einer Verwaltungspauschale von € 30,00 belegt. Die Rechnung erhält eine Versand- und Bearbeitungspauschale von € 35,00. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum fällig. Bei Überweisungen ist die Rechnungsnummer anzugeben, welche aus der zugesandten Rechnung ersichtlich ist. Die bei Auslandsüberweisungen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird eine Zahlungsbestätigung per E-Mail zugesandt. Bis spätestens Ende August werden die Einlassbänder entsprechend Ihrer Reservierung per Post verschickt. Der Versand ist nur bis spätestens 13. September 2024 möglich.

Bindung an die Reservierung:
Reservierte Plätze sind pünktlich und vollständig einzunehmen. Die reservierten Plätze können höchstens bis 15 Minuten nach der bestellten Zeit freigehalten werden. Nicht rechtzeitig belegte Plätze werden von uns anderweitig vergeben. Wird ein Tisch vollständig verlassen, verfällt der Anspruch auf Wiedererlangung der Plätze.

Rücktritt durch den Auftraggeber:
Der Auftraggeber kann von einer Reservierung komplett oder in Teilen (Tischanzahl) bis zum 16. August 2024 durch schriftliche Erklärung kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der Reservierung oder einer Verminderung der Teilnehmerzahl durch eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers nach dem 15. August 2024 fallen folgende Stornogebühren pro Person an:

ab 17. August 2024 100% des Rechnungsbetrages

Teilnehmerzahl:
Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt erfolgt keine Rückzahlung. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Wir können den Auftraggeber darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Auftraggeber zu Kündigung oder Rücktritt berechtigt.

Speisen-Vorbestellungen:
Bei einer nicht rechtzeitig mitgeteilten Verminderung der Teilnehmerzahl wird die vorbestellte Anzahl der Speisen zu 100 % berechnet.

Rücktritt der Wirtshaus in der Au GmbH – Münchner Knödelei:
Von der Reservierung kann aus sachlich gerechtfertigtem Grund zurückgetreten werden, insbesondere wenn:
– höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse, wie beispielsweise die behördliche Absage oder frühzeitige Beendigung des Oktoberfestes, die durch zumutbare Aufwendungen der Münchner Knödelei nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
– wir trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten der Münchner Knödelei für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig geliefert erhalten.

Sollte einer dieser Fälle eintreten, werden wir Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. unseren Rücktritt vom Vertrag informieren und Ihnen den Rechnungsbetrag erstatten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung mit der Beschaffung der Zulieferungen von uns zu vertreten ist, obliegt dem Auftraggeber.

Falls das Oktoberfest 2024 nicht stattfindet (Absage durch die Stadt München vor Beginn des Festes) werden die Reservierungsanzahlungen (für Mindestverzehr) zu 100% zurückerstattet. Nicht zurückerstattet werden Versand und Bearbeitungskosten.

Änderungsvorbehalt:
Die Münchner Knödelei ist berechtigt, die geschuldete Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer für diese zumutbare Weise zu ändern oder von ihr abzuweichen.

Mitbringen von Speisen und Getränken:
Es dürfen keine Speisen und Getränke zum Verzehr mitgebracht und solche auch nicht bei uns verzehrt werden. Ohne unsere Zustimmung dürfen keine dritten Dienstleister auf dem Gebiet Dekoration oder Unterhaltung jeder Form in den Räumen der Münchner Knödelei beschäftigt werden.
Wir behalten uns die Ausübung des Hausrechts vor.

Haftung:
Wir haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit handelt. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Sorgfaltsanforderungen den außergewöhnlichen Umständen zur Zeit des Münchner Oktoberfests anzupassen sind, womit der Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen nur unter erhöhten Anforderungen in Betracht kommt. Für mitgebrachte Gegenstände (Jacken, Taschen, etc.) wird keine Haftung übernommen.

Zahlung:
Zahlungen bei der Veranstaltung sind ohne jeden Abzug sofort vor Verlassen der Münchner Knödelei bar bzw. durch EC / akzeptierte Kreditkarten zu leisten. Zahlungsziele bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen genannten Preise sind Brutto-Preise und enthalten Bedienungsentgelt sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Rauchverbot:
In der Münchner Knödelei gilt während des Oktoberfestes 2024 das gültige Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit.

Jugendschutz:
Der Besuch der Münchner Knödelei ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungs-berechtigten – nach 20.00 Uhr nicht mehr im Festzelt aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.

Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Diese AGB haben vorrangig Geltung vor anderen.

Wirtshaus in der Au GmbH – Münchner Knödelei Stand: März 2024