Allgemeine Geschäftsbedingungen der Münchner Knödelei
für das Oktoberfest 2025 (Wirtshaus in der Au Münchner Knödelei GmbH & Co. KG)
Stand: März 2025
I. Begründung eines Vertragsverhältnisses und Geltungsbereich dieser AGB:
Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis, das durch die Buchung von Tischreservierungen samt Gutscheinen zwischen der Münchener Knödelei,
(betrieben von Wirtshaus in der Au Münchner Knödelei GmbH & Co. KG, Lilienstrasse 51, 81669 München), nachfolgend: „Münchner Knödelei oder
Wiesnzelt“ und dem jeweiligen Kunden begründet wird. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB und keine anderen. Andere Vertrags- oder
Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Wiesnzelt diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Wirksamkeit des in Satz 1
genannten Rechtsverhältnisses steht unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses eines entsprechenden Veranstaltungsvertrags zwischen dem
Wiesnzelt Münchner Knödelei und der Stadt München in Bezug auf das Oktoberfest 2025.
II. Reservierungsbedingungen
1. Gegenstand der vertraglichen Leistung:
Gegenstand des Vertrages ist die Reservierung von Tischen im Wiesnzelt an einem bestimmten Tag für eine bestimmte Reservierungszeit anlässlich des Münchner Oktoberfestes 2025 sowie der Kauf von Gutscheinen als vereinbarter Mindestumsatz (nachfolgend: „Reservierungen“). Der jeweilige Mindestumsatz für die jeweilige Reservierungszeit richtet sich nach den Vorgaben der Stadt München für das Oktoberfest 2025. Reservierungen erfolgen über die Homepage der Münchner Knödelei: www.muenchner-knoedelei.de und nur tischweise (ab 10 Personen). Im Falle einer erfolgten Reservierung werden dem Kunden die Sitzplätze für die in der Reservierung angegebene Personenzahl für die jeweils vereinbarte Reservierungszeit zur Verfügung gestellt. Aus einer bestätigten Reservierung ist generell kein Anspruch für eine Reservierung für das Folgejahr herzuleiten.
2. Reservierungsvormerkung:
Eine Reservierung kommt wie folgt zustande: Der Kunde erhält von uns eine E-Mail mit der Übersicht zu seiner angefragten Reservierung (mit: Tag / Zeit /
Personenanzahl / Mindestumsatz) und einem Link mittels dessen der Kunde durch Drücken des Button „Reservierung starten“ eine Anfrage für seine gewünschte Reservierung abgibt. Dieser Link muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt durch den Kunden bearbeitet werden, da sonst der Link für die Anfrage und damit die Möglichkeit zur Reservierung erlischt. Nach Eingang der Reservierungsanfrage beim Wiesnzelt erhält der Kunde je nach Verfügbarkeit eine Bestätigung / Zahlungsaufforderung per E-Mail, die die Annahme des Angebots durch das Wiesnzelt darstellt: „Aktivierung der Reservierung“. Bis zur Rückbestätigung der Reservierung (Aktivierung) durch das Wiesnzelt ist diese lediglich vorgemerkt. Ein Anspruch auf die angefragte Reservierung besteht nicht. Sofern der Kunde vom Wiesnzelt keine Rückbestätigung der Reservierung erhält ist die Reservierung nicht verbindlich.
3. Reservierungsbedingungen:
a) Eine Reservierung steht immer unter dem Vorbehalt der jeweiligen Zulassung der Stadt München für das Oktoberfest 2025. Jede Reservierung ist mit der Abnahme eines Mindestumsatzes pro Person verbunden, der je nach Reservierungszeit den Betrag von € 35,00 p.P. oder € 65,00 p.P. inklusive 19% Mehrwertsteuer beinhaltet. Die erworbenen Gutscheine können im aufgedruckten Zeitraum nur in der Münchner Knödelei eingelöst werden. Sie besitzen nur Gültigkeit für das Oktoberfest 2025. Eine Erstattung oder Barauszahlung von Gutschein-Restsummen oder nicht eingelösten Gutscheinen ist nicht möglich. Bei Verlust der Gutscheine kann kein Ersatz gestellt werden.
b) Es besteht die Möglichkeit, bestätigte Reservierungen über das Onlineportal www.Oktoberfest-Booking.com zu tauschen oder käuflich zu den Konditionen der Ursprungsreservierung zur Verfügung zu stellen (Übernahme Ursprungsreservierung).
c) Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt, erfolgt keine Rückzahlung des vorher bezahlten Mindestumsatzes. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Das Wiesnzelt weist den Kunden darauf hin, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Kunden zur Kündigung oder Rücktritt berechtigt.
d) Bei einer nicht rechtzeitig mitgeteilten Verminderung der Teilnehmerzahl wird die vom Kunden vorbestellte Anzahl der Speisen zu 100 % berechnet.
e) Restbeträge aus nicht / nicht vollständig konsumierten Gutscheinen (Restsummengutschriften) können bis einschließlich 05. Oktober 2025 in der Münchner Knödelei, oder bis spätestens 31. Oktober 2025 im Wirtshaus in der Au eingelöst, jedoch nicht als Trinkgeld gegeben werden. Nach dem 31.10.2025 verfallen jegliche Restsummengutschriften und weitere etwaig damit zusammenhängende Ansprüche komplett.
4. Änderungsvorbehalt:
Die Münchner Knödelei ist berechtigt, die geschuldete Leistung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer für diese zumutbare Weise zu ändern oder von ihr abzuweichen.
III. Zahlungs- und Stornierungsbedingungen, Rücktritt durch den Gast, Zahlung vor Ort
1. Zahlungsbedingungen:
Nach Begleichen der Rechnung per Überweisung wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt und der Betrag dem individuellen Kundenkonto gutgeschrieben. Die Zahlungsbestätigung dient als Nachweis und Reservierungsbestätigung. Eventuell anfallende zu zahlende Restbeträge sind am jeweiligen Veranstaltungsabend in bar, oder per EC bzw. Kreditkarte (Visa, MasterCard, Amex, Maestro) zu begleichen. Nach Einlösen des Betrages kann auf dem Oktoberfest eine Gesamtrechnung für Speisen und Getränke etc. ausgestellt werden. Alle Preisangaben
verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
2. Verbindlichkeit der Reservierung und Bänderversand:
Die Verbindlichkeit einer Reservierung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Begleichung der Rechnung. Nachträgliches Ändern der Stammdaten wird mit einer Verwaltungspauschale von € 30,00 brutto belegt. Jede Reservierung enthält eine Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr in Höhe von 1,50 € netto zzgl. 19 % Mwst. pro Person. Des Weiteren werden für den Bänderversand einmalig Versand- und Portokosten in Rechnung gestellt. Die Zahlung der offenen Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum fällig. Bei Überweisungen ist die Rechnungsnummer anzugeben, welche aus der zugesandten Rechnung ersichtlich ist. Die bei Auslandsüberweisungen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Eingang des Rechnungsbetrages wird eine Zahlungsbestätigung per Email zugesandt. Der Versand der Einlassbänder ist nur bis spätestens 13. September 2025 möglich.
3. Stornierungsbedingungen der Knödelei:
a) Sollte die Zahlung der Rechnung nicht vollständig und/oder fristgemäß durchgeführt werden, ist das Wiesnzelt berechtigt, die Reservierung/-en ersatzlos zu stornieren; die entsprechenden Reservierungsbestätigung/-en verlieren hierdurch ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Wiesnzelt vorbehalten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Wiesnzelt sind in diesem Fall ausgeschlossen.
b) Das Wiesnzelt Münchner Knödelei kann von der Reservierung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigtem Grund zurückgetreten, insbesondere wenn:
- höhere Gewalt, Sicherheitserwägungen, gesundheitliche Risiken, verhängte Staats- oder Stadttrauer oder andere von uns nicht zu vertretende
Leistungshindernisse vorliegen, wie beispielsweise die behördliche Absage oder frühzeitige Beendigung des Oktoberfestes, die durch zumutbare
Aufwendungen der Münchner Knödelei nicht überwunden werden können, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen - das Wiesnzelt trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten die für die Leistungserbringung erforderlichen Materialien nicht rechtzeitig geliefert erhält.
c) Sollte einer dieser Fälle eintreten, wird die Münchner Knödelei den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. den Rücktritt vom Vertrag informieren und dem Kunden den Rechnungsbetrag erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber dem Wiesnzelt sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung mit der Beschaffung der Zulieferungen von uns zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.
d) Falls das Oktoberfest 2025 nicht stattfindet (Absage durch die Stadt München vor Beginn des Festes) oder die Münchner Knödelei keinen Standplatz für das Oktoberfest 2025 erhält, werden die Reservierungsanzahlungen (für Mindestverzehr) zu 100% zurückerstattet. Nicht zurückerstattet werden die bereits angefallen Kosten für Versand und Bearbeitungskosten pro Person.
4. Rücktritt durch den Gast:
Der Kunde kann von einer Reservierung komplett oder in Teilen (Tischanzahl) nur bis zum 15. August 2025 durch schriftliche Erklärung gegen der Münchner Knödelei kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt von der Reservierung oder einer Verminderung der Teilnehmerzahl durch eine schriftliche Erklärung des Auftraggebers nach dem 15. August 2025 fallen folgende Stornogebühren pro Person an:
ab 16. August 2025 100% des fälligen Rechnungsbetrages
5. Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht:
Auch wenn das Wiesnzelt Reservierungen über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf einer Reservierung. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Reservierungen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Wiesnzelt bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Reservierungen.
6. Zahlung:
Zahlungen bei der Veranstaltung sind ohne jeden Abzug sofort vor Verlassen der Münchner Knödelei bar bzw. durch EC / akzeptierte Kreditkarten zu leisten. Zahlungsziele auf Rechnung bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung durch die Geschäftsleitung. Sämtliche in diesen Geschäftsbedingungen genannten Preise sind Brutto-Preise und enthalten Bedienungsentgelt, sowie die jeweils entfallenden gesetzliche Mehrwertsteuer.
IV. Verbindliche Reservierungszeit, Teilnehmerzahl, Platzbindung,
1. Bindung an die Reservierung:
Reservierte Plätze sind am reservierten Tag pünktlich und vollständig einzunehmen. Die reservierten Plätze können höchstens bis 15 Minuten nach der bestellten Zeit freigehalten werden. Nicht rechtzeitig belegte Plätze werden durch das Wiesnzelt anderweitig vergeben. Wird ein Tisch vollständig verlassen, verfällt der Anspruch auf Wiedererlangung der Plätze. Bei Überfüllung des Wiesnzeltes kann bei Verlassen des Zeltes trotz Reservierung und gültiger Einlassbänder der Wiedereinlass nicht garantiert werden.
2. Teilnehmerzahl:
Die Reservierung besteht nur für die in der schriftlichen Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl und für die Dauer der Reservierung. Sollten am Reservierungstag weniger Personen erscheinen als vorausbezahlt, erfolgt keine Rückzahlung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung auch bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für die dann erhöhte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann. Das Wiesnzelt kann den Kunden darauf hinweisen, dass die Veranstaltung nur für die ursprünglich mitgeteilte Teilnehmerzahl durchgeführt werden kann, ohne dass dies den Kunden zu Kündigung oder Rücktritt berechtigt.
3. Platzbindung:
Ein Anspruch auf einen bestimmten Tisch besteht für den Kunden nicht. Das Wiesnzelt behält sich vor, den Kunden einen Tisch zuzuweisen. Nicht besetzte Plätze einer Tischreservierung können durch das Wiesnzelt anderen Kunden zugeteilt werden, die nicht Teil der Gruppe sind. Der Anspruch auf die Plätze verfällt bei vollständigem Verlassen des Tisches, auch wenn die Reservierungszeit noch nicht abgelaufen ist. Zusätzliche Stehplätze im Bereich der Reservierung sind aus sicherheitsrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Die zeitlich begrenzten Reservierungen sind nach Ablauf der Reservierungszeit unverzüglich freizugeben und der Kunde hat mit seinen Gästen das Wiesnzelt umgehend zu verlassen. Ein Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
V. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
a) Rauchverbot: In der Münchner Knödelei gilt während des Oktoberfestes 2025 das gültige Bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit. Jeglicher
Drogenkonsum ist nicht gestattet und wird zur Anzeige gebracht.
b) Jugendschutz: Der Besuch der Münchner Knödelei ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten – nach 20.00 Uhr nicht mehr im Wiesnzelt aufhalten. Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf der Festwiese nach 20.00 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Der Ausschank von Alkohol an Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Branntweinhaltige Getränke dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.
2. Mitbringen von Speisen und Getränken:
Es dürfen keine Speisen und Getränke von außen in das Wiesnzelt zum Verzehr mitgebracht und solche auch nicht bei uns verzehrt werden.
3. Dienstleistung ohne Auftrag:
Ohne unsere Zustimmung dürfen keine dritten Dienstleister in den Räumen der Münchner Knödelei ihre Dienste anbieten oder beauftragt werden.
4. Hausrecht:
Die Münchner Knödelei hat eine Hausordnung, die am Eingang aushängt. Wir behalten uns die Ausübung des Hausrechts vor. Bei Nichtbeachtung des Hausrechts oder von gesetzlichen Vorschriften (vor allem des Rauchverbot im Wiesnzelt) wird der Gast des Zeltes verwiesen und der Wiedereinlass ist nicht mehr gestattet. Aus Sicherheitsgründen ist das Wiesnzelt oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, beim Einlass eine Taschenkontrolle durchzuführen.
VI. Haftung der Münchner Knödelei:
Wir haften nur für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn es sich um Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit handelt. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Sorgfaltsanforderungen den außergewöhnlichen Umständen zur Zeit des Münchner Oktoberfests anzupassen sind, womit der Vorwurf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen nur unter erhöhten Anforderungen in Betracht kommt. Für mitgebrachte Gegenstände
(Jacken, Taschen, etc.) wird keine Haftung übernommen.
VII. Streitbeilegung:
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich ein Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Wiesnzelt Münchner Knödelei nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
VIII. Datenschutz:
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Münchner Knödelei nicht konkret anders benannt, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Wiesnzelt und dem Kunden/Inhaber der Reservierung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Inhabers der Reservierung zur Wahrung berechtigter Interessen des Wiesnzeltes. Eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
IX. Vertragstext der AGB´s:
Der vollständige Vertragstext der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird von uns gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über die Homepage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Im Falle einer Bestellung via E-Mail wird der vollständige
Vertragstext per E-Mail zugesendet.
X. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort:
- Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile München.
- Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl des Gerichtsstands München nur
insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird. - Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Wiesnzeltes in München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis des Wiesnzeltes, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
XI. Schlussklausel:
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.